Ersttermin klinische Umweltmedizin

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!

 

Ich nehme mir viel Zeit für Sie.
Am Anfang unserer beiderseitigen Bemühungen steht ein kostenpflichtiges Aufklärungsgespräch.

Bitte kommen Sie pünktlich, bzw. fahren Sie rechtzeitig los, damit wir die Untersuchungen in Ruhe und in entspannter Atmosphäre durchführen können.

Falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte fairerweise 24 Stunden vorher ab, damit wir diesen Termin für einen anderen Patienten auf der Warteliste freimachen können.

Unser  Honorar im Rahmen der ganzheitlichen Anamnese für das Erstgespräch ist ein zeitorientiertes Honorar und beträgt bei gesetzlich versicherten Patienten180,- Euro, ca. 1 1/2 Stunden bzw 120,-Euro 1 Stunde.

Bei privatversicherten Patienten und Selbstzahlern kann entsprechend der Gebührenverordnung Ärzte GÖÄ Ziffer 30a GOÄ analog Paragraph 6 Absatz 2 der GOÄ, "Ganzheitliche Anamnese und Beratung unter Berücksichtigung biografischer,naturheilkundlicher,  ernährungs- und umweltmedizinischer Aspekte" angesetzt werden. Dies ist aber nicht grundsätzlich erstattungsfähig. Ich bitte Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen.

Füllen Sie bitte die weiter unten aufgeführten Fragebögen sehr sorgfältig aus und senden Sie und diese wenn möglich vor Ihrem Termin zu (siehe unten).

Falls vorhanden und wenn möglich, schicken Sie mir auch Arztbriefe, ärztliche Untersuchungsergebnisse und Laborbefunde zu, damit ich mir vor der Erstuntersuchung schon ein Bild von Ihrem Krankheitsgeschehen machen kann. Bringen Sie bitte auch vorhandene Röntgenaufnahmen aus dem Kopfbereich mit. Ist keine Panoramaaufnahme der Kiefer vorhanden, lassen Sie bitte eine 3D Aufnahme (Digitale Volumentomografie mit viewer Daten, keine DICOM-Daten) erstellen.Die Röntgenaufnahmen sollten nicht älter als 6 Monate sein.

 

Ihre Krankengeschichte, schriftlich, in einfachen Worten,Befunde, Röntgenbilder,labordiagnostische Unterlagen, etc., senden Sie mir bitte im Vorfeld zu, damit die Zeit nicht für ein aufwendiges Aktenstudium verbraucht wird. Nach Durchsicht dieser Unterlagen kann oft das Procedere der nötigen Untersuchungen bestimmt werden. Der Aufwand für dieses Aktenstudium wird der Zeit bei der Erstbesprechung hinzugefügt (in der Regel 30 Minuten)

Auf Grund der in diesem Erstgepräch gewonnenen Informationen legen wir dann gemeinsam die für Sie individuell notwendigen Untersuchungen und Therapien fest.

Die Aufnahmeuntersuchung wird - abgestimmt auf Ihre Symptomatik- mittels folgender Verfahren durchgeführt.

  • Ersttermin:
    ​Ausführliches Beratungsgespräch, Anamnese
  • Der zweite Termin:

Auf Grund der im ersten Termin erhaltenen Informationen erfolgen neben den Augenuntersuchungen  nach Symptomatik individuell abgestimmt weitere diagnostische Untersuchungen. Nicht in jedem Fall sind alle diagnostischen Leistungen, die wir anbieten können, notwendig:

  • Umfangreiche Labordiagnostik
  • VNS-Analyse, HRV Regulationsdiagnostik, Eingangs- und Kontrolldiagnostik, Beurteilung des autonomen Nervensystems
  • CRT Computer-Regulations- Thermografie nach Rost bei chronisch kranken Patienten zur Störfelddiagnostik
  • Prognos Energiemessung und Meridiananalyse, Bioenergetische Funktionsdiagnostik
  • Strom/Spannungsmessung der Mundhöhle, Feststellung galvanischer Mundströme (Pathogalvanismus),Belastungen durch Metalle in der Mundhöhle (Amalgam, metallhaltige Kronen und Brücken, metallhaltiger herausnehmbarer Zahnersatz ,Titanimplantate
  • 3D Röntgenaufnahmen der Kiefer zur Herd- und Störfelddiagnostik

Wichtiger Hinweis

Nach deutschem medizinischen Standesrecht ist eine telefonische Diagnosestellung und Beratung von Patienten, die ein Arzt nicht kennt, verboten. Es widerspricht der Berufsordnung via Email Beratungen durchzuführen.

Anfragen zu medizinischen Problemen mir nicht bekannter Patienten werden grundsätzlich nicht via Email beantwortet.

Fragen

Übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für eine ganzheitliche Behandlung?

Nein!!- Naturheilkundliche, ganzheitliche Diagnose- und Therapieverfahren können leider nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.

Auch bei privatversicherten Patienten empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrer Versicherung