Warum Privatpraxis?

medbonn

"Nur wer den Blick für das Ganze hat

wird auch das Ganze erkennen"

Dafür gibt es zwei Gründe, die sich einander bedingen. Zum einen bedarf die Beratung in einer ganzheitlichen Praxis enormer Zeit. Mein Anspruch ist es, uns Ihnen ganz zu widmen und zur Ursachenermittlung alle relevanten Untersuchungen durchzuführen.

Als Zweites kommt hinzu, dass viele Patienten bereits diese Untersuchungen und die daraus resultierende Therapien selbst zahlen, weil sie von den Krankenkassen nicht übernommen werden.

Die bisherige Aufschlüsselung, was privat zu bezahlen ist und was die Kasse übernimmt, erforderte viel Zeit und Mühen. Da diese Unterscheidungen jetzt wegfallen, kommt die eingesparte Bearbeitungszeit nun Ihnen, unseren  Patienten zugute. Außerdem haben Sie zukünftig eine klare Vorstellung von Ihren Kosten. Die Möglichkeit, gewisse Leistungen von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet zu bekommen, bleibt Ihnen aber ebenso erhalten.

In der folgenden Darstellung unserer Vorgehensweise während einer Untersuchung wird noch einmal deutlich, dass der direkte Weg über eine Privatpraxis für jeden Patienten von Vorteil ist. Diese Variante ist transparent, beinhaltet eine umfassende Ursachenforschung und macht so einen detaillierten Kosten- und Behandlungsplan möglich, den jeder nachvollziehen kann.

Vorgehensweise

  • Umfangreiche Anamnese
  • Gründliche Untersuchung der Augen
  • Auswertung der Vorbefunde (Aktenstudium)
  • Je nach Erfordernis ergänzende Labordiagnostik
  • Ansicht von 3D-Röntgenaufnahmen des Gebisses, um eventuelle Reflexzonen und Störfeld-Aspekte mit in die Auswertung einzubeziehen.
  • Anwendung spezieller Testverfahren wie die Computer-Regulations-Thermografie, Kinesiologie  und bioenergetischer Testverfahren für einzelne Fragestellungen, die in den vorangegangenen Untersuchungen nicht beantwortet werden konnten.

Die erhobenen Daten werden anschließend ausgewertet, interpretiert und bilden mit unserer langjährigen ärztlichen Erfahrung die Grundlage für eine individuell auf den Patienten abgestimmte Therapiestrategie. Diese beinhaltet dazu Handlungsanweisungen an den Patienten selbst, wie zum Beispiel das Erlernen von Selbstbehandlungstechniken oder die Änderung von bestimmten Lebens- und Ernährungsgewohnheiten. Denn sein Mitwirken ist entscheidend für den Erfolg einer Behandlung.

Abrechnung

Unsere Privatpraxis hat keine Zulassung bei gesetzlichen Krankenkassen. Eine Behandlung ist also für selbstzahlende Kassenpatienten und privat versicherte Patienten möglich.

Die ganzheitlichen und naturmedizinischen Behandlungskonzepte der Praxis und die individuelle Patientenbetreuung wären im Rahmen einer kassenmedizinischen Behandlung in dieser Form nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte ((GOÄ) 1996),  beziehungsweise GOÄ §6 Abs.2). Einige spezielle diagnostische und therapeutische Leistungen, die auf besonderen Erfahrungen und Fertigkeiten basieren und nicht in der GOÄ aufgeführt sind, müssen analog bewertet und abgerechnet werden . Teilweise werden zudem Laborleistungen angefordert, die über das als „allgemein medizinisch notwendige Maß“ hinausgehen, bzw. deren „medizinische Notwendigkeit“ durch Versicherer u.a. auf Grund von Sparmaßnahmen immer öfter in Frage gestellt werden.

Fehlende Versicherungen oder Unterversicherungen, sowie beihilferechtliche Vorschriften oder Einschränkungen, sind nicht Gegenstand unseres Behandlungsvertrages und erlauben keine Kürzungen unserer Liquidationen, die sich ohne gesonderte Verabredung nach dem 1.8 bis 3,5 fachen Gebührensatz bemessen. Eine Erstattung der Behandlungskosten (auch Fremdkosten wie z.B. Laborkosten, Medikamente die zum Teil nicht wissenschaftlich anerkannt sind,…) durch Erstattungsstellen ist somit möglicherweise nicht bzw. nicht im vollem Umfang gewährleistet.

Bei Überschreiten des Schwellensatzes von 3,5 ist eine abweichende Honorarvereinbarung notwendig( §2 GOÄ).

Eine Erstattung der Behandlungskosten durch Erstattungsstellen ist auch in diesem Fall gar nicht oder nicht im vollem Umfang gewährleistet(§630 c Abs. 3 BGB).

Bei der intravenösen Anwendung einiger Medikamente handelt es sich um eine Off-Label Use Anwendung, die in der Schulmedizin keine Befürwortung findet. Bei der Behandlung mit diesen für Sie in Apotheken speziell hergestellten Infusionen müssen Sie bei der Anwendung auf einem separaten Formular Ihre Zustimmung zur Off-Label-Use Anwendung geben.

Off-Label-Use bedeutet, dass ein Medikament (arzneilicher Wirkstoff) außerhalb seiner arzneirechtlichen Zulassung eingesetzt wird, dies betrifft vor allem Aspekte der Zulassung wie Anwendungsgebiete, Darreichungsform, Dosierung, Einnahmezeitpunkt und Behandlungsdauer.

Versicherungen

Die Kosten für unsere Behandlung werden von Privatkassen und Beihilfen in der Regel übernommen. Bei den von uns in Auftrag gegeben Laboruntersuchungen kann es schon mal sein, dass nicht alle Kosten durch die private Versicherung übernommen werden. Nehmen Sie dies bitte zur Kenntnis. Wir haben einfach nicht die Zeit uns gegenüber Versicherungen dauernd erklären zu müssen.

Eine Zusatzversicherung für naturheilkundliche / homöopathische Therapien durch Ärzte, übernimmt die Behandlungskosten ebenfalls entsprechend Ihres Tarifs.

Sollten Sie Interesse an einer solchen Zusatzversicherung haben können Sie sich zum Beispiel an den BPH wenden,

Bundesverband Patienten für Homöopathie e.V., Lange Strasse 47, 37181 Hardegsen
Telefon: 05505 / 1070, Fax: / 959666 www.bph-online.de

Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für unsere Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen besteht nicht.

Ein direktes Begleichen der Rechnung vor Ort ist  möglich.