Hilfe im Notfall
Privat Augenärztlicher Notdienst
Private Augenarzt Praxis Dr. med. Stefan Trapp
Augenkrankheiten entwickeln sich oft schleichend und werden anfangs vom Betroffenen gar nicht wahrgenommen. Manche Erkrankungen treten jedoch akut auf und erfordern eine möglichst schnelle Behandlung – ansonsten droht der dauerhafte Verlust des Augenlichts.
Für Privatpatienten bieten wir in der Zeit von
Mo-Fr 19:00 bis 24:00 Uhr
einen augenärztlichen Notdienst an.
Wir bitten um telefonische Anmeldung unter der Nummer
0228 61 99 66-0
oder nach 18:00 Uhr
Mobil : 0176 76 59 14 30
Auch Kassenversicherte Patienten können unseren Service als Selbstzahler nutzen.
Mobil: 0178 6194889
Symptome, mit denen Sie sofort zum Augenarzt sollten
- Plötzliche Sehverschlechterung oder Erblindung: Bei diesen Beschwerden ist möglicherweise ein Blutgefäß im Auge verschlossen. Gelegentlich kündigt sich ein baldiger Schlaganfall auf diese Weise an.
- Starke Augenschmerzen: Hier könnte ein Glaukomanfall vorliegen, bei dem der Druck im Auge enorm ansteigt.
- Sehen von farbigen Ringen um Lichtquellen: Auch dieses Symptom weist auf einen möglichen Glaukomanfall hin.
- Sehen von Lichtblitzen: Eine Netzhautablösung kündigt sich durch das Sehen von Lichtblitzen an.
- Sehen von „Rußregen“: Auf eine Blutung im Augeninneren deutet das Sehen von schwarzen Flocken hin, die von oben nach unten durch das Gesichtsfeld rieseln.
- Plötzlich auftretendes Doppeltsehen:
Doppelbilder können unterschiedliche Ursachen haben, die schnellstens abgeklärt werden sollten. Unter anderem kommt eine Entzündung, ein Schlaganfall oder ein Tumor in Frage. - Starke Augenrötung:
Ein rotes Auge muss nicht gefährlich sein, kann aber auf eine ernste Entzündung hinweisen.
Augenverletzungen bedürfen schneller Behandlung
Ebenfalls unverzüglich zu handeln, gilt es bei Unfällen, die „ins Auge gehen“ – zum Beispiel, wenn Fremdkörper ins Auge geraten oder das Auge eine Verätzung, eine Verbrennung oder einen heftigen Stoß erleidet. Das tatsächliche Ausmaß der Verletzung kann in solchen Fällen nur ein Augenarzt beurteilen.
Sie erhalten wie gewohnt eine Rechnung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).